Schule im Winter – Hilfe es schneit!

Was mache ich, wenn plötzlich Schnee und Eis vor der Tür liegt?  Woher weiß ich, ob Schule stattfindet oder nicht? 

Ein Erlass hilft

Da gibt es doch einen Erlass des Kultusministeriums NRW und der regelt das eigentlich ganz einfach: die Entscheidung, ob die Schülerinnen und Schüler bei ungewöhnlichen Witterungsverhältnissen zur Schule gehen, treffen die Eltern (bzw. die Erziehungsberechtigten) oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler selber (Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 – BASS 12-52 Nr. 11). Die Sicherheit der Kinder hat Priorität und darf im Zweifelsfall zu der Entscheidung führen, nicht auf die Straße zu gehen. Empfehlenswert ist dann aber die zeitnahe Kommunikation an die Schule. Die Eltern und die volljährigen Schülerinnen und Schüler sollten noch am selben Morgen per Telefon die Schule informieren.

Quelle:

Schulministerium NRW am 16. Januar 2013