Nachhilfe und Lernförderung – Erlass zum Bildungspaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung wurde für Schülerinnen und Schüler entwickelt, die in Familien mit geringen Einkommen aufwachsen. Hierdurch wird auch für diese Kinder eine faire Chance der Förderung und Unterstützung möglich. Eine gewisse Hemmschwelle stellte die Vorgabe dar, dass die Schülerinnen und Schüler formal versetzungsgefährdet sein müssen.

Zugang zur Lernförderung

Am 18. Juli 2012 änderte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Einvernehmen mit dem Schulministerium und dem Familienministerium NRW in einem Erlass die Auslegung des § 28 Abs. 5 SGB II zur Lernförderung. Schülerinnen und Schülern sollte der Zugang zur Lernförderung ermöglicht werden, auch wenn sie formal nicht versetzungsgefährdet sind. Die Lernförderung kann schon erwogen werden, wenn diese erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erzielen. Es gilt weiterhin die Einzelfallentscheidung.

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Quelle

Schulministerium NRW http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Ganztagsbetreuung/Bildungs_Teilhabepaket/index.html am 16. Januar 2013