Nachhilfe möglich machen – das Bildungspaket
Das Bildungspaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem Einkommen.
Professionelle Nachhilfe möglich
So wird es möglich, dass mehr Schülerinnen und Schüler aus der Grundschule, der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium professionelle Nachhilfe in Anspruch nehmen können. Eltern die nach dem SGB II (z.B.: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) leistungsberechtigt sind oder Sozialhilfe, Kinderzuschläge oder Wohngeld erhalten, können Unterstützung beantragen und somit den Kindern neue Perspktiven eröffnen.
Übrigens:
Am 18. Juli 2012 änderte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Einvernehmen mit dem Schulministerium und dem Familienministerium NRW in einem Erlass die Auslegung des § 28 Abs. 5 SGB II zur Lernförderung. Schülerinnen und Schülern sollte der Zugang zur Lernförderung ermöglicht werden, auch wenn sie formal nicht versetzungsgefährdet sind. Die Lernförderung kann schon erwogen werden, wenn diese erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erzielen. Es gilt weiterhin die Einzelfallentscheidung.
Wo werden die Anträge gestellt?
Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, sprechen mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, einen Kinderzuschlag oder Leistungen nach §2 AsylbLG erhalten, erfragen im Rathaus oder im Bürgeramt die richtigen Kontaktpersonen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Bildungspaket.