Behindertenrechtskonvention (CRPD)

Licht

Sabine Reimann: Licht

Die Behindertenrechtskonvention ist eine UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. In Deutschland wurde die Konvention 2009 ratifiziert. Damit erkennen weit über 100 Staaten die Inhalte der CRPD an.

Spezifische Anforderungen

Neben Grundrechte, wie zum Beispiel dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freizügigkeit, wurden Bestimmungen entwickelt, die spezifisch die Lebensumstände behinderter Menschen berücksichtigen.

Alle Nationen sind betroffen

In jeder Nation leben Menschen mit Behinderungen. In manchen Ländern werden Säuglinge mit Beghinderung getötet. In anderen Staaten erhalten Menschen mit Behinderung keine gleichberechtigte Ausbildung, keine angemessene Gesundheitsversorgung und kaum Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten Leben. Kinder können keine Schulen besuchen. Die Entwicklung von Jugendlichen wird nicht gut unterstützt. Die Schulsysteme geben unter Umständen nur wenigen behinderten jungen Menschen die Chance auf Bildung.

Kunst und Lernen. Sabine Reimann: Delphin2

Sabine Reimann: Delphin2

Inklusive Lebensbereiche

Diese Gesamtsituation führte zu Diskussionen innerhalb der Vereinten Nationen. Unter diesem Aspekt wurden schwerpunktmäßig folgende Themen beleuchtet:

  • Chancengleichheit
  • Nichtdiskriminierung
  • Gleichberechtige Teilhabe an der Gemeinschaft
  • Bildung (inklusive Bildung)
  • Geschäftsfähigkeit
  • Zugang zu der Justiz
  • Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit
  • Teilhabe am politischen Leben
  • Teilhabe am öffentlichen Leben
  • uvm.

Die genauen Texte und Zusatzinformationen findet man zum Beispiel auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Quellen:

Deutsches Institut für Menschenrechte