Klassenwiederholung – Veränderungen für Hamburger Schüler
Hamburger Senat verändert die Prüfungsordnung für die Wiederholung der zehnten Klasse
Ab dem 1. August gelten neue Voraussetzungen für die Wiederholung einer Klasse. Eigentlich ist die Wiederholung („das Sitzenbleiben“) nicht mehr möglich. Förderunterricht, gezielte Nachhilfe und Unterstützung soll idealerweise dazu führen, dass möglichst viele Schüler den Abschluss der zehnten Klasse schaffen. Fördern statt Wiederholen ist die Idee, die dahinter steckt. Trotzdem kann die Wiederholung unter bestimmten Bedingungen gestattet werden. Die aktuellen Voraussetzungen:
- maximal 4 „Fünfen“
- eine „Fünf“ im naturwissenschaftlichen Bereich zählt doppelt
- in keinem Fach eine „Sechs“
Bisher galt, dass die Schüler in den drei Hauptfächern mindestens zwei „Vieren“ haben musste.
Aktuelle Anträge
In diesem Jahr wurden insgesamt über 800 Anträge auf Wiederholung einer zehnten Klasse gestellt. Über 400 Schüler bekamen eine Ablehnung. Diese Schüler der Gymnasien und Stadtteilschulen Hamburgs haben eigentlich nur die Möglichkeit auf eine Privatschule oder Berufsschule zu wechseln. Vielleicht gelingt es hier und da noch einen Ausbildungsplatz zu ergattern.
Kleine schriftliche Anfrage
Auf Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien teilte der Senat mit, dass die oben genannten Anträge noch nach der alten Verordnung geprüft wurden. Bei Einsprüchen wurde zunächst nach alter Verordnung geprüft und bei negativem Ergebnis zusätzlich nach neuer Verordnung geprüft, mit der Zielsetzung, ob zugunsten der Antragsteller ein positives Ergebnis möglich ist. Am 12.10.2015 lagen der Behörde 125 Widersprüche vor, von denen 41 Verfahren bearbeitet waren. Sieben Schüler erhielten zu diesem Zeitpunkt einen positiven Bescheid.
Quellen
http://www.karin-prien.de/home/ am 22.10.2015
Hamburger Abendblatt, 13.10.2015, Die Woche: Böse Überraschung für Hamburger Zehntklässler